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Österreichischer Verein in Österreich - Grundlagen, Wissen und Informationen

Wie der österreichische Verein funktioniert und was Sie unbedingt über ihn wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Über Vereine in Österreich kursieren viele Wahrheiten, Halbwahrheiten und Falschinformationen im Internet. Leider hat sich ein betrügerischer Zweig gebildet, der arglosen Menschen einredet, was alles Wundersames mit einem österreichischen Verein bewerkstelligt werden könne. In diesem Artikel erhalten Sie grundlegende Informationen über den Aufbau, die Funktion und die Gründung eines Vereins in Österreich.

Bitte beachten Sie, daß dieser Artikel nur Erfahrungen und Recherchen wiedergibt, jedoch keinen Anspruch einer rechtlichen Beratung hat oder diese erfüllen möchte. Rechtliche Beratungen müssen Sie bei entsprechenden Stellen in Anspruch nehm

Was ist ein österreichischer Verein?

Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein

  • freiwilliger,
  • auf Dauer angelegter,
  • auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss
  • mindestens zweier Personen
  • zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
  • Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
Vereinsgesetz §1 (1) – https://www.jusline.at/gesetz/verg/paragraf/1

Dieser Satz aus dem ersten Paragraphen enthält die wichtigen Informationen. Entschließen Sie sich zur Gründung eines Vereins in Österreich, müssen Sie sich mit mindestens einer weiteren natürlichen Person zusammenfinden und gemeinsam dem Verein einen ideellen Zweck widmen, den der Verein ab Entstehung fördern soll.

Ein Verein besteht unabhängig von ihren Gründern und des Leitungsorgans. Er ist eine eigenständige Körperschaft und daher auf unbegrenzte Zeit ausgelegt. Er kann jederzeit per Beschluß aufgelöst werden. Meistens ist das Ziel des Vereines jedoch eine auf Dauer angelegte Förderung eines bestimmten Zwecks.

Was sind ideelle Zwecke?

Da ein Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet ist (VerG §1 (2)), muß er einen ideellen Zweck fördern.

Ideelle Zwecke beziehen sich auf gemeinnützige Aktivitäten und Ziele, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern auf die Verfolgung sozialer, kultureller, wissenschaftlicher, wohltätiger, oder ähnlicher nicht-kommerzieller Zwecke. Diese Zwecke dienen in erster Linie dem Gemeinwohl und haben oft das Ziel, die Gesellschaft oder eine bestimmte Gruppe von Menschen zu unterstützen oder zu bereichern.

Gemeinnützige Zwecke, die ein Verein fördern kann sind bspw.

  • Berufsbildung
  • Bürgerinitativen (mit Ausnahmen!)
  • Demokratisches Staatswesen
  • Denkmalschutz
  • Denksport
  • Elementarschäden (Bekämpfung von)
  • Entwicklungshilfe
  • Erziehung
  • Ethische Vereinigungen
  • Friedensbewegungen
  • Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Einschränkungen behaftete Menschen
  • Gesundheitspflege
  • Heimatkunde und Heimatpflege
  • Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge
  • Konsumentenschutz
  • Kunst und Kultur
  • Musik (Ausnahme: Unterhaltung!)
  • Natur-, Tier- und Höhlenschutz
  • Resozialisierung
  • Schulbildung
  • Selbsthilfe
  • Sport (Ausnahmen: Berufssport, Betrieb von Freizeiteinrichtungen!)
  • Studentenbetreuung
  • Suchtbekämpfung
  • Umweltschutz
  • Völkerverständigung
  • Volksbildung (Erwachsenenbildung)
  • Volkswohnungswesen
  • Wissenschaft und Forschung
  • Zivilschutz

Wie wird ein österreichischer Verein gegründet?

Statuten für Vereine in Österreich - Bild: Vertrag, der unterschrieben wird

Haben sich zwei natürliche Personen als Gründer eines Vereins zusammengefunden und auf die Förderung eines ideellen Zwecks geeinigt, ist die Ausarbeitung der Statuten für den Verein notwendig. Die Statuten sind das bindende Grundregelwerk des Vereins, so in etwa wie die Verfassung eines Landes. Alle Mitglieder und auch das Leitungsorgan eines Vereins haben sich zwingend an die Statuten ihres Vereins zu halten. Auf Grundlage dieser Statuten wird die Tätigkeit des Vereins und seiner Mitglieder bewertet. Daher sollten Sie beim Verfassen der Statuten viel Zeit investieren und sich gründlich darüber Gedanken machen. Eine spätere Statutenänderung durchläuft den gleichen Prozeß wie eine Gründung und sollte daher unter Umständen vermieden werden. Die Statuten müssen mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Der Name des Vereins – dieser muss einen Schluß auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Der Vereinsname muß in deutscher Sprache formuliert sein. Enthält er Abkürzungen, so sind diese im vollen Vereinsnamen auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein. Recherchieren Sie also vor der Gründung, ob der gewünschte Name bereits anderweitig vergeben wird und das zu Verwechslungen führen könnte.
  • Der Sitz des Vereins – dieser muss im österreichischen Inland liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.
  • Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
  • Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel
  • Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins
  • Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt
  • Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
  • Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
  • Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung und Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung
  • Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall

Auf den Seiten des Bundesminsterium Finanzen (BMF) gibt es so genannte Musterstatuten, die für eine erste Idee einen guten Überblick verschaffen. Sollten Sie die ernste Betreibung eines Vereins in Betracht ziehen, tauschen Sie sich mit erfahrenen Leitungsorganen von Vereinen aus oder nehmen Sie eine seriöse (!) Beratung in Anspruch. Achten Sie darauf, daß Sie nicht auf die träumerischen Versprechen auf Vereingründungswerbeveranstaltungen hereinfallen, die Sie im schlimmsten Fall wirtschaftlich ruinieren können.

Was ist beim Vereinssitz zu beachten?

Laut Vereinsgesetz (VerG§4 (2)) muß der Sitz des Vereins im Inland sein und sich dort auch die tatsächliche Hauptverwaltung befinden. Dies wird Ihnen bei Werbung für eine Vereinsgründung anders dargestellt, kann aber von der Behörde überprüft werden. Im schlimmsten Fall führt ein nicht im Inland liegender Hauptverwaltungssitz zur behördlichen Auflösung des Vereins!

Haben Sie mindestens zwei Gründer auf Statuten geeinigt und diese ausformuliert, ist der Verein bereits gegründet. Beachten Sie, daß er anschließend noch errichtet werden muß.

Vereinssitz oder Sitz des österreichischen Vereins - Haus in den Bergen an einem Bergsee

Wie funktioniert die Errichtung eines Vereins?

Nach der Gründung des Vereins durch das Verfassen der Statuten, müssen diese bei der zuständigen Behörde angezeigt und zur Errichtung des Vereins eingereicht werden. Die Behörde prüft die Zulässigkeit der Statuten und gibt Ihnen Bescheid, ob diese in der eingereichten Form genutzt werden dürfen. In Österreich ist die Polizei für die Errichtung und Bescheidung von Vereinen zuständig. Ist der Vereinssitz auf dem Lande, sind die Bezirkshauptmannschaften der Polizei die zuständige Behörde. In der Stadt sind es die Polizeidirektionen. Auf den Seiten der österreichischen Regierung können Sie die Errichtung auch im Netz anzeigen. Dort wird Ihnen bei der Angabe der Postleitzahl gleich die zuständige Behörde herausgesucht.

Anders als in vielen anderen Ländern haben die Behörden zu Prüfung Ihrer Statuten nur vier Wochen Zeit. Sie können danach höchsten eine Verlängerung von zwei Wochen beantragen. Das bedeutet, daß Sie nach maximal sechs Wochen Bescheid wissen, wie es um die Errichtung Ihres Vereines steht. Haben sich die Behörden bis dahin nicht gemeldet oder die Statuten überprüft, wird der Verein automatisch mit den von Ihnen eingereichten Statuten errichtet!

Mit der Errichtung des Vereins ist die Entstehung der Körperschaft abgeschlossen. Fortan kann der Verein seine Tätigkeit aufnehmen. Haben Sie sich als Gründer entschlossen, daß Sie auch die Leitung des Vereins als organschaftliche Vertreter übernehmen möchten, können Sie das bei der Einreichung der Statuten gleich mit angeben. Dann sind Sie ab der Errichtung bereits als Leitungsorgan im Vereinsregister eingetragen. Andernfalls müssen die organschaftlichen Vertreter innerhalb von drei Jahren gewählt und der Vereinsbehörde angezeigt werden. Im Zentralen Vereinsregister (ZVR) erscheint nach der Errichtung für jedermann abrufbar Ihr Verein. Mit der Errichtung erhält der Verein eine ZVR-Nummer. Das ZVR verwaltet sämtliche relevanten Angaben aller Vereine und kann von jedem genutzt werden, um gewisse Vereinsabfragen durchzuführen.

Ihre ZVR-Nummer ist wichtig für die Verwaltung, Identifizierung und Zuordnung des Vereins und wird bei allen Geschäften und als Nachweis für einen errichteten Verein genutzt. Sie müssen diese ZVR-Nummer für alle Rechtsgeschäfte nach außen angeben. Sollten Sie sie nicht angeben, stellt das eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.

Welche weiteren Grundlagen sind wichtig zu wissen?

Der Verein ist als Körperschaft in vollem Umfang rechtsfähig und kann die gleichen Rechte wahrnehmen wie andere Körperschaften in Österreich. Er hat im Gegenzug auch ähnliche Verpflichtungen.

Wollen Sie eine Statutenänderung durchführen, ist das wie einer Neubescheidung oder Erstbescheidung gleichzusetzen. Die Behörde prüft erneut die eingereichten Statuten und hat wieder vier Wochen Zeit zur Prüfung dieser. Es können wieder Anmerkungen, Änderungsforderungen und Ablehnungen der Behörde ausgesprochen werden. Die Statuten können auch bei einer Änderung nach behördlicher Prüfung an diese Änderungswünsche angepaßt und wieder vorgelegt werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich oftmals ein aktives Vorgehen auf die Behörde, bei der Sie vorab klären, ob und wie die von Ihnen gewünschte Statutenänderung realistisch umzusetzen ist.

Wichtig: Bei der Änderung der Statuten müssen vorher alle Finanzangelegenheiten bis zu diesem Zeitpunkt geregelt und abgeschlossen und überprüft sein. Der Vorstand haftet für diese Regelung und ungeklärter Angelegenheiten.

Warum sollten Sie überhaupt einen Verein in Österreich gründen?

Das Vereinswesen in Österreich hat einen anderen Charakter als in anderen Ländern. Aus meiner Erfahrung wird es dort mehr geschätzt und sich mehr auf die Erfüllung der Zwecke konzentriert als bspw. auf Prestige-Funktionen innerhalb eines Vereins. Als weiterer Vorteil ist die Mindestanzahl der Gründer zu nennen, die in Österreich nur zwei natürliche Personen vorgibt. Ein Verein ist eine Körperschaft, die absolut ihre Berechtigung hat. Möchten Sie mit einem ideellen Vorsatz die Gesellschaft verbessern, bestimmte Bereiche fördern oder ihren Mitmenschen nicht gewerbliche Angebote zur Verfügung stellen, ist ein Verein bestens dafür geeignet. Im Gegensatz zu anderen Körperschaften hat ein Verein einige Erleichterungen und Vorteile, da Vereine meistens ehrenamtlich geführt werden. Trotzdem gelten für einen österreichischen Verein Gesetze und Pflichten wie für andere Körperschaften auch. Mit ein wenig Einarbeitung und Begeisterung für Ihre Sache, bleibt der Verein in Österreich trotzdem eine wirklich gute Möglichkeit.

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