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Gesetzlich krankenversichert ohne Wohnsitz? Eine gesetzliche Krankenkasse ohne Meldeadresse?

Gesetzlich krankenversichert ohne Wohnsitz?

Inhaltsverzeichnis

Kann jemand ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben? Wie sieht es mit einer Familienversicherung aus? Gibt es einen Datenabgleich zwischen Meldeamt und den Krankenversicherungen? Alle diese Fragen tauchen immer wieder bei Dauerreisenden, digitalen Nomaden und Auswanderern auf. Vor allem für Familien ist es oftmals ein erheblicher finanzieller Unterschied, ob eine gesetzliche Krankenversicherung in Form einer Familienversicherung weitergenutzt werden kann oder ob stattdessen lieber eine internationale private Krankenversicherung abgeschlossen werden sollte. All diese Fragen werden wir in diesem Artikel behandeln.

Welche gesetzlichen Grundlagen für eine gesetzliche Krankenversicherung gelten

Im Sozialgesetzbuch V sind die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung gegeben. Es gibt verschieden Paragraphen, die sich darauf beziehen. Es gibt eine gesetzliche Pflichtversicherung und eine freiwillige Versicherung, die beide unterschiedliche Voraussetzungen haben. Alle diese Voraussetzungen für eine gesetzliche Pflichtversicherung sind beispielweise unter § 5 Versicherungspflicht SGB V aufgelistet. Darunter fallen viele Fälle.

Gleich der nächste Paragraph regelt, in welchen Fällen keine Versicherungspflicht gegeben ist. Die einzelnen Fälle können Sie bei Bedarf direkt im Gesetz nachlesen. Und interessiert hier viel mehr, ob nach einer Abmeldung aus Deutschland weiterhin eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gelten

Um in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert zu sein, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Einkommensgrenze: In der Regel sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der GKV versicherungspflichtig. Für das Jahr 2022 beträgt die Grenze 64.350 Euro im Jahr (5.362,50 Euro monatlich). Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.
  • Selbstständige und Freiberufler: Selbstständige können sich grundsätzlich zwischen GKV und privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Viele Selbstständige sind jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Hier gelten besondere Regelungen bezüglich des Einkommens.
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslose bleiben in der Regel während des Bezugs von Arbeitslosengeld I in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I können sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern.
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel darf das Einkommen des mitversicherten Ehepartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Kann jemand ohne Wohnsitz in Deutschland dort gesetzlich krankenversichert sein?

In der Regel können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein. Die Versicherungspflicht in der GKV besteht in der Regel für Personen, die in Deutschland wohnen oder arbeiten.

Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, fallen oft nicht unter die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen alternative Formen der Krankenversicherung in Betracht ziehen, zum Beispiel eine internationale Krankenversicherung oder eine Krankenversicherung in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Hierbei ist wieder ersichtlich, daß Personen ohne Wohnsitz ein Sonderfall für die Verwaltung darstellen und es daher wenig verlässliche Informationen und Regelungen dafür gibt. Das hat aber unter Umständen durchaus manchmal Vorteile.

§ 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. […]
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

§190 Sozialgesetzbuch V

Meistens legen die Krankenkassen das im Sinne aus, wenn Sie nicht gemeldet sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung.

Besonders eindeutig ist diese Definition nicht. Bei einer Abmeldung aus Deutschland haben Sie keinen Meldeadresse mehr dort. Wie sich aber ein Wohnsitz oder gar der gewöhnliche Aufenthalt rechtlich darlegt, scheint etwas unklar zu sein. Reisen Sie also im Ausland, in dem es keine Regelung zum gewöhnlichen Aufenthalt gibt, haben Sie aktuell keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland. Kommen Sie aber für einen Heimatbeuch, Familienbesuch oder ähnliches wieder, haben Sie dann bereits wieder einen gewöhnlichen Aufenthalt?

Der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist gesetzlich nicht eindeutig definiert, sondern ergibt sich aus der Auslegung verschiedener rechtlicher Bestimmungen. Grundsätzlich wird der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort betrachtet, an dem jemand seine Lebensmittelpunkt hat. Das ist eine individuelle Auslegungssache und schwierig zu bestimmen.

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, insbesondere im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern. Diese Regelungen können jedoch komplex sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art des Aufenthalts und der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person. Dann wäre es in solchen Fällen auch höchst wahrscheinlich nur relevant, wenn jemand woanders einen Wohnsitz begründet.

Die Erfahrungen mit diesem Sachverhalt haben gezeigt, daß die meisten gesetzlichen Krankenversicherer einen Wohnsitz in Deutschland als Voraussetzung für eine Krankenversicherung haben. Ob das für Ihre Versicherung gilt, fragen Sie dort am besten direkt nach.

Wichtig: Lassen Sie sich die Aussage schriftlich geben. Es gibt viele Krankenversicherungen, wo Sie mündlich eine andere Auskunft bekommen als schriftlich. Denn dieser Bereich ist eine Grauzone. Wir kennen Fälle, in denen die gesetzlichen Versicherer ihre Versicherten weiterhin auch ohne Wohnsitz versichern und dies auch schriftlich bestätigt haben. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Die meisten verweigern eine weitere Versicherung. Seien Sie auch darauf gefaßt, daß bei Ihnen genauer nachgefragt werden könnte, wenn Sie eine solche Anfrage an Ihre Krankenkasse stellen.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland schreibt auf Ihrer Webseite auf die Frage:

Ich bin in Deutschland familienversichert und verziehe in einen anderen europäischen Staat. Wie wirkt sich dies auf meine Kranken- und Pflegeversicherung aus?
Ob Sie in Deutschland weiterhin kranken- und pflegeversichert sein können, ist davon abhängig, was Sie im anderen europäischen Staat machen (z. B. Schule), ob dort auch ein Familienangehöriger (z. B. Vater oder Mutter) wohnt und im dortigen gesetzlichen System versichert ist. Je nachdem wie sich dies in Ihrem Fall darstellt kann es daher sein, dass Sie in Deutschland oder im neuen Wohnstaat familienversichert sind oder sich dort selbst versichern müssen. Wir empfehlen Ihnen daher sich rechtzeitig vor dem Wohnsitzwechsel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland in Verbindung zu setzen und sich dort individuell beraten zu lassen.

https://www.dvka.de/de/versicherte/faq/faq.html

Kann ich einfach weiterhin versichert bleiben und der Krankenkasse nichts davon sagen?

Zwischen den Meldeämtern und den Krankenkassen gibt es bei der Abmeldung einer Person keinen Datenaustausch. Ihre Krankenkasse bekommt also von Ihrer Personenstandsänderung nichts mit. Theoretisch können Sie Ihre Krankenversicherung aus diesem Aspekt heraus weiterhin nutzen. Beachten Sie jedoch, daß es eine Mitwirkungspflicht für die Versicherten gibt. Diese sind in den Paragraphen 60 und 65 des SGB I zu finden. Bei größeren Summen, die erstattet werden sollen oder bei Unstimmigkeiten, könnte Ihre Krankenkasse genauer nachfragen und ggf. auch erstattete Leistungen zurückfordern. Rechtlich einwandfrei ist also eine Meldung des Sachverhalts an die Krankenkasse oder zumindest keine weitere Nutzung der Leistungen, wenn Ihre Krankenkasse diese nicht zugesagt hat.

Probleme bei der Wiederanmeldung

Wenn es bisher auch keinen Datenaustausch bei einer Abmeldung zwischen Meldeamt und Krankenkasse gibt, verhält sich das bei einer eventuellen Anmeldung nach unseren Informationen anders. In diesem Fall wird die Krankenkasse informiert und es könnte zu Nachfragen kommen. Wenn Sie dann keine plausible Erklärung haben, könnten Rückforderungen auf Sie zukommen.

Welche Lösungen gibt es für eine Krankenversicherung ohne Wohnsitz?

Wenn Sie und Ihre Familie als Dauerreisende unterwegs sind, gibt es die Möglichkeit, sich international privat krankenversichern zu lassen. Hier haben wir beschrieben, wie Sie die beste internationale private Krankenversicherung für sich und Ihre Familie als Dauerreisende finden. Dies hat den Vorteil, daß sie sich in einer rechtlich geklärten Situation und nicht mehr in einer Grauzone befinden. Es gibt dort viele unterschiedliche Tarife für unterschiedliche Situationen. Wenn Sie eh selten zum Arzt gehen, reicht oftmals eine Versicherung für stationäre Leistungen und Unfälle aus, die dementsprechend günstig sind. Sie können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen und sich die beste Lösung für Ihre Situation heraussuchen lassen.

Es gibt einige Familien, die eine Grundabsicherung bei einer internationalen Krankenversicherung abgeschlossen haben, um große Summen und Notfälle versichert haben, gleichzeitig für kleinere Arztbesuche weiterhin ihre gesetzliche Versicherung nutzen. Haben Sie eine schriftliche Zusage Ihrer Krankenversicherung, daß Sie weiterhin versichert sind, dann können Sie sowieso die günstigste Variante für sich in Anspruch nehmen.

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